Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Tourero MTB & Cycling Guide René Zimmermann (nachgenannt Tourero) für von Tourero angebotene Reiseveranstaltungen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen Ihnen und Tourero kommt mit einer vorbehaltlosen Annahme Ihrer mündlichen, schriftlichen (Anmeldetalon) oder elektronischen Anmeldung auf der Homepage zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen und diesen AVRB für Sie und Tourero wirksam.

3. LEISTUNGEN

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt/Homepage und aus den Reiseunterlagen. Wenn nichts anderes vermerkt, sind nur Unterkunft und Guidingkosten im Preis inbegriffen. Weitere Leistungen wie Verpflegung, Gepäcktransfer, Shuttleservice etc. sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Tourero explizit als solche bezeichnet worden sind. Die Leistungen von Tourero beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Start- und Treffpunkt der Veranstaltung. Für die Anreise (samt Erfüllen von allfälligen Einreisebestimmungen) und das rechtzeitige Ein- treffen sind Sie selber verantwortlich und tragen die entsprechenden Kosten.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

Die Preise für eine Reiseveranstaltung ersehen Sie aus der Ausschreibung (Prospekt/Homepage).

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung mit Detailunterlagen ist eine Anzahlung zu leisten. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Bei nicht fristgerechten Zahlungen kann Tourero die Reiseleistung verweigern.

5. RÜCKTRITT (ANNULLIERUNG) ODER KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN

Rücktritt vor Reisebeginn

Wenn Sie die Veranstaltung absagen (annullieren), müssen Sie dies Tourero umgehend mitteilen.

Sagen Sie die Veranstaltung innerhalb der folgenden Fristen vor Beginn ab, so werden Annullierungskosten fällig wie folgt:

– bis 45 Tage CHF 200.–;
– 44 bis 15 Tage die Hälfte des Preises;
– 14 Tage bis 0 Tage der Gesamtpreis.

Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Tourero. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

Vorbehalten bleiben folgende Fälle:

Rät das EDA und /oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Region ab, so haben Sie nur die Bearbeitungsgebühren von CHF 200.–, allfällige Versicherungsprämien sowie die von Tourero nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen.

Bei nachträglicher Preiserhöhung kommt Ihnen ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 7 zu.

Kündigung während der Reise

Kündigen Sie während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, brechen Sie die Reise ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

6. VERSICHERUNGEN

Es sind keine Versicherungen inbegriffen. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Annullierungskosten- und Rückreiseversicherung abzuschliessen. Jeder Teilnehmer hat für einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inklusive Deckung allfälliger Bergungs- und Rettungskosten zu sorgen.

7. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

Tourero behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und ausgeschriebene Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Tourero vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis nach Vertragsabschluss erhöht werden muss, insbesondere bei Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen oder erhöhten Abgaben und Gebühren.

Tourero behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Wechsel des Guides, Tour) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (insbesondere Witterung, Sicherheit) es erfordern. Tourero bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Der Teilnehmer trägt das Risiko für ungünstige Tourenverhältnisse mit. Er muss vor und während der Reise zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Insbesondere haftet Tourero nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare behördliche Massnahmen zurückzuführen sind. Tourero orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen nach dem Vertragsabschluss jedoch vor Abreise zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

8. REISEABSAGE DURCH TOURERO

Für alle von Tourero angebotenen Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Tourero die Veranstaltung bis spätestens 15 Tage vor dem festgelegten Beginn absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Tourero veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Tourero so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Tourero bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Ist dies nicht möglich, werden die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.

9. VORAUSSETZUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER TEILNEHMER

Für die Teilnahme an allen unseren Veranstaltungen sind eine gute Gesundheit sowie eine zuverlässige, tourenerprobte und gut gewartete Ausrüstung erforderlich. Gibt es hinsichtlich Gesundheit Punkte (insbesondere z.B. Einnahme von Medikamenten, Höhenangst, Platzangst etc.), die während der Reise in einer Notfallsituation relevant sein könnten, so ist Tourero vor Beginn der Reise darüber zu informieren. Zudem sind die Anforderungen an Kondition und Fahrtechnik, die in der Ausschreibung erwähnt sind, genau zu beachten. Während der gesamten Tour besteht strikte Helmtragepflicht.

Für alle diese Bereiche ist der Teilnehmer selber verantwortlich. Tourero resp. der Guide kann einen Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung ausschliessen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Ausschluss ist auch bei Nichtbeachten von Anweisungen des Guides möglich.

Bei Ausschlüssen aus den vorerwähnten Gründen wird der bereits bezahlte Reisepreis nicht zurückerstattet.

10. HAFTUNG VON TOURERO

Im Falle von Beanstandungen während der Reise haben Sie unverzüglich den Guide zu benachrichtigen. Tourero vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Tourero, sofern die Schäden durch ihn resp. seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Tourero auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt.

Haftungsausschluss

Tourero haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Veranstaltung,

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist,

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, das Tourero oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Tourero ausgeschlossen.

11. URHEBERRECHT

Sämtliche ausgeschriebenen Routen, Strecken und GPS-Tracks sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen genutzt werden. Insbesondere ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis von Tourero resp. des Guides nicht erlaubt, GPS-Aufzeichnungen der bezogenen Leistungen an Dritte weiterzugeben, im Internet oder anderweitig zu veröffentlichen, zu teilen oder zum Download aufzuschalten. Jegliche kommerzielle Nutzung ist nicht statthaft. Bei Zuwiderhandlung behält sich Tourero Massnahmen vor.

12. BILDMATERIAL

Während der Reise entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder dem Guide aufgenommen und mittels Webalbum den Mitreisenden zugänglich gemacht. Tourero behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden. Sind Sie mit der Verwendung der entstandenen Bilder für marketingzwecke nicht einverstanden, müssen Sie dies bei der Anmeldung vermerken.

13. DATENSCHUTZ

Tourero verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den Guide und die Teilnehmer zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Sind Sie mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Mitreisenden nicht einverstanden, müssen Sie dies bei der Anmeldung vermerken.

14. ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Tourero ist schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Niederurnen, Gemeinde Glarus Nord Gerichtsstand.

15. GÜLTIGE FASSUNG AVRB

Die AVRB sind in der jeweils gültigen Fassung auf der Homepage www.tourero.ch aufgeschaltet und werden bei Bedarf vor Vertragsabschluss auch schriftlich abgegeben

Stand: November 2020.

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Tourero_AVRB_Nov2020